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WERKE JETZT SCHÜTZEN

So schützt man nicht

GEMA

Sie ist ein reiner Inkassoverein und hat rein gar nichts mit dem Schutz Deiner Werke zu tun! Die Werkeanmeldung als Urheber dient lediglich der korrekten Verwertung und Verwaltung Deiner Rechte. Sie besitzt keine rechtliche Grundlage und kann niemals als Beweismittel verwendet werden!

Einschreiben

Du untererste und zugleich fragwürdigste Schwelle des Schutzes durch den Poststempel stellt keinen rechtssicheren Schutz dar. Durch erwärmen des Stempels mit Wasserdampf kann dieser schnell gefälscht werden. Aus diesem Grund ist das Einschreiben vor Gericht kein Vertrauensnachweis!

Dritte

Emails an Bekannte, das Hochladen in Portale etc. kann durch einfache Mittel schnell verfälscht werden und bietet wie das Einschreiben keinen rechtssicheren Schutz! Auch hier ist kein Vertrauensnachweis gegeben und wird in der Regel gerichtlich nicht zugelassen. Schütze Deine Werke richtig!

Es kann auch Dich treffen

Jay-Z & Timbaland knicken ein

Der unbekannte Schweizer Musiker Bruno Spoerri hat einen wichtigen Sieg errungen: Rap-Star Jay-Z muss für seinen Song «Versus» 50 % der Tantiemen abtreten. Timbaland und Jay-Z strebten zunächst einen Vergleich mit 25.000 USD an, doch für Spoerri war das kein Deal. «Es war ein lächerlich kleiner Betrag», sagt er.*

Ed Sheeran muss zahlen

Ed Sheeran muss 23,5 Mio. EUR zahlen. Er gab zu, dass er sich von einem Lied Namens “Amazing” inspieren hat lassen. Die “Inspiration” waren genau 39 Noten und somit ein 1:1 Plagiat. Sheeran und das Songwriter-Duo einigten sich vor Gericht. Alle weiteren gerichtlichen Anordnungen wurden aufgehoben.**

ISON beklaut deutsche Metaller

Wenn es für Musiker einen Alptraum gibt, dann den, dass die eigene Musik gestohlen und unter falscher Flagge veröffentlicht wird. Genau das ist den deutschen Black Metallern von IMPERIUM DEKADENZ passiert. Die Band ISON spielte deren Songs live, verkauften sie und gaben sie als deren Eigentum aus!***

*Telefonat mit Bruon Spoerri vom 17.07.2017 & TagesWoche, Foto Jay-Z: Universal Music | **Focus Online 08.06.2017 & bigFM 12.04.2017 Foto Sheeran: Glitter Credit: Mark Surridge / Foto Harringten: SecondHandSongs | ***Metal Hammer Online vom 15.6.2018 & Silence Magazin Silence Online vom 17.06.2018 Foto: imperium-dekadenz.de/ Foto: ISON

Schütze Deine Werke und Ideen

Warum solltest Du Deine Werke schützen lassen?

Das Urheberrecht entsteht im Augenblick der Schöpfung ganz automatisch. Es gehört Dir und ist mit dem Werk, das Du geschaffen hast fest verbunden.

Da jedoch kein Anwalt oder Notar bei der Entstehung Deines Werkes anwesend war, benötigst Du einen Beweis, dass Du auch wirklich der Urheber bist. Dabei helfen wir Dir und Du erhältst von uns eine fälschungssichere und rechtssichere Urkunde für den Beweis Deiner Urheberschaft. Bitte beachte, dass die GEMA Deine Werke niemals schützt und ein Einschreiben etc. vor Gericht kein sogenannter Vertrauensnachweis ist. Schütze Deine Werke professionell – durch eine anwaltliche Urkunde.

Bitte beachte auch, dass nicht nur potentielle Hits geklaut werden!

Was solltest Du schützen lassen?

Über unseren Service kannst Du Songs, Ideen, Texte, Instrumentale, Kompositionen, Beats, Artworks, Grafiken, Bilder, Storyboards, Designs, Bücher, Zeichnungen, Geschäftsideen, Präsentationen und vieles mehr schützen lassen. Bei sogenannten verbundenen Werken, also dem Zusammenschluss aus Komposition und Text, empfehlen wir Dir den Text und die Komposition als eigenständige Dateien zu schützen. Auf diese Weise wird jede Eventualität ausgeschlossen und eindeutig bewertet!

Folgende Formate, bis zu einer Dateigröße von je 99 MB, sind gestattet:

mp3, wav, wma, aif, flac, pdf, doc, odt, jpg, bmp, png, raw, ai, ind, psd, eps… 

Bitte beachte: keine .txt Daten und keine gepackten Dateiformate wie .zip etc.

Wie lädst Du Deine Werke hoch?

Nutze unseren verschlüsselten Uploadbereich, um Deine Werke sicher auf unseren Server hochzuladen. 

Deine Daten bleiben nur temporär, also für den Zeitraum der Erstellung Deiner Urkunde, auf unserem Server gespeichert und werden nach dem Versand Deiner Urkunde automatisch und rückstandslos gelöscht! 

Dieser Vorgang dient als zusätzliche Präventivmaßnahme zum sicheren Schutz Deiner Daten und Werke!

Je nach Internetverbindung kann der Upload etwas länger dauern. Bitte beachte, dass die maximale Dateigröße pro Datei 99 MB nicht überschreiten darf.

Welche Infos zu den Urhebern benötigst Du?

Sobald Deine Werke vollständig und erfolgreich hochgeladen wurden, trägst Du alle beteiligten Urheber und deren Rolle (Komponist, Texter, Komponist & Texter, Arrangeur) ein. 

Du benötigst den vollständigen Namen und die Anschrift jeden Urhebers. 

Zusätzlich bestimmst Du die Beteiligung der Urheber an den jeweiligen Werken, da nicht zwingend jeder Urheber an jedem Werk beteiligt ist. Auf diese Weise wird später auf der Urkunde auch ersichtlich, wer bei welchem Werk kreativ mitgewirkt hat.

Unsere Urkunde ist für jeden Urheber geeignet, unabhängig davon wo er wohnt bzw. er seinen Wohnsitz hat. Die Urheber können somit auch aus verschiedenen Ländern stammen bzw. dort ihren aktuellen Wohnsitz haben.

Wie wird Deine Urkunde erstellt?

Sobald alle Infos eingetragen wurden, wird Dein Zertifikat erstellt. Hierzu werden Deine Werke auf unserem verschlüsselten Server aufbereitet und Deine persönliche Urkunde erzeugt. Deine Urkunde kann auf allen Computern/ Macs und mobilen Geräten betrachtet werden und besteht aus drei Teilen:

  1. Dem Zertifikat, mit allen Urhebern und den Signaturen unserer Anwälte,
  2. dem Sicherungsnachweis und
  3. den Werken, die geschützt wurden.

Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Algorithmen der Bundesnetzagentur.

Wie funktioniert die Bezahlung und der Versand?

Bei uns bezahlst Du ganz bequem mit PayPal.

Sobald wir Deinen Zahlungseingang verbucht haben, was bei PayPal in der Regel umgehend der Fall ist, erhältst Du eine Benachrichtigung per E-Mail. Über einen speziellen Link in dieser E-Mail, kannst Du dann Deine Urkunde herunterladen.

Bitte bewahre Deine Urkunde sicher auf und archiviere sie digital. Wird der Inhalt von Dir im Nachhinein verändert, so ist das Zertifikat nicht mehr gültig und der rechtssichere Nachweis erlischt!

Bitte verändere nichts an Deiner Urkunde und speichere sie so ab, wie wir sie Dir zur Verfügung gestellt haben. Bei Fragen kannst Du Dich gerne an uns wenden.

Warum solltest Du Deine Werke schützen lassen?

Das Urheberrecht entsteht im Augenblick der Schöpfung ganz automatisch. Es gehört Dir und ist mit dem Werk, das Du geschaffen hast fest verbunden.

Da jedoch kein Anwalt oder Notar bei der Entstehung Deines Werkes anwesend war, benötigst Du einen Beweis, dass Du auch wirklich der Urheber bist. Dabei helfen wir Dir und Du erhältst von uns eine fälschungssichere und rechtssichere Urkunde für den Beweis Deiner Urheberschaft. Bitte beachte, dass die GEMA Deine Werke niemals schützt und ein Einschreiben etc. vor Gericht kein sogenannter Vertrauensnachweis ist. Schütze Deine Werke professionell – durch eine anwaltliche Urkunde.

Bitte beachte auch, dass nicht nur potentielle Hits geklaut werden!

Was solltest Du schützen lassen?

Über unseren Service kannst Du Songs, Ideen, Texte, Instrumentale, Kompositionen, Beats, Artworks, Grafiken, Bilder, Storyboards, Designs, Bücher, Zeichnungen, Geschäftsideen, Präsentationen und vieles mehr schützen lassen. Bei sogenannten verbundenen Werken, also dem Zusammenschluss aus Komposition und Text, empfehlen wir Dir den Text und die Komposition als eigenständige Dateien zu schützen. Auf diese Weise wird jede Eventualität ausgeschlossen und eindeutig bewertet!

Folgende Formate, bis zu einer Dateigröße von je 99 MB, sind gestattet:

mp3, wav, wma, aif, flac, pdf, doc, odt, jpg, bmp, png, raw, ai, ind, psd, eps… 

Bitte beachte: keine .txt Daten und keine gepackten Dateiformate wie .zip etc.

Wie lädst Du Deine Werke hoch?

Nutze unseren verschlüsselten Uploadbereich, um Deine Werke sicher auf unseren Server hochzuladen. 

Deine Daten bleiben nur temporär, also für den Zeitraum der Erstellung Deiner Urkunde, auf unserem Server gespeichert und werden nach dem Versand Deiner Urkunde automatisch und rückstandslos gelöscht! 

Dieser Vorgang dient als zusätzliche Präventivmaßnahme zum sicheren Schutz Deiner Daten und Werke!

Je nach Internetverbindung kann der Upload etwas länger dauern. Bitte beachte, dass die maximale Dateigröße pro Datei 99 MB nicht überschreiten darf.

Welche Infos zu den Urhebern benötigst Du?

Sobald Deine Werke vollständig und erfolgreich hochgeladen wurden, trägst Du alle beteiligten Urheber und deren Rolle (Komponist, Texter, Komponist & Texter, Arrangeur) ein. 

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Unsere Urkunde ist für jeden Urheber geeignet, unabhängig davon wo er wohnt bzw. er seinen Wohnsitz hat. Die Urheber können somit auch aus verschiedenen Ländern stammen bzw. dort ihren aktuellen Wohnsitz haben.

Wie wird Deine Urkunde erstellt?

Sobald alle Infos eingetragen wurden, wird Dein Zertifikat erstellt. Hierzu werden Deine Werke auf unserem verschlüsselten Server aufbereitet und Deine persönliche Urkunde erzeugt. Deine Urkunde kann auf allen Computern/ Macs und mobilen Geräten betrachtet werden und besteht aus drei Teilen:

  1. Dem Zertifikat, mit allen Urhebern und den Signaturen unserer Anwälte,
  2. dem Sicherungsnachweis und
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Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Algorithmen der Bundesnetzagentur.

Wie funktioniert die Bezahlung und der Versand?

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Bitte bewahre Deine Urkunde sicher auf und archiviere sie digital. Wird der Inhalt von Dir im Nachhinein verändert, so ist das Zertifikat nicht mehr gültig und der rechtssichere Nachweis erlischt!

Bitte verändere nichts an Deiner Urkunde und speichere sie so ab, wie wir sie Dir zur Verfügung gestellt haben. Bei Fragen kannst Du Dich gerne an uns wenden.

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Häufig gestellte Fragen

Das Urheberrecht entsteht im Augenblick der Schöpfung. In Europa giltst Du als Urheber, sobald Du ein Werk erschaffen hast. Nur musst Du das auch beweisen können. Dabei helfen wir Dir und Du erhältst eine fälschungssichere und rechtssichere Urkunde.

Da heutzutage neben ganzen Liedern auch kleine Teile von nahezu unbekannten Werken verwendet werden (sogenanntes Sampling), empfehlen wir Dir jedes Deiner Lieder professionell zu schützen. Songs die (noch) keine nennenswerte Reichweite erzeugen konnten und somit unter dem Radar der großen Bekanntheit fliegen, werden gerne als Ziel definiert. Gerne kannst Du Dir hierzu das obigen Beispiel von Jay-Z und Bruni Spoerri durchlesen. Hier ging es lediglich um einen sehr kleinen Auszug aus einem unbekannten Song von Spoerri.

Ganz Einfach: Du lädst Deine Werke hoch, gibst alle Infos zum Urheber ein, dann wird Deine Urkunde erstellt, von unseren Anwälten unterschrieben und Du bekommst eine Benachrichtigung per E-Mail zugeschickt. In dieser E-Mail findest Du einen speziellen Link, der nur für Dich sichtbar ist. Über diesen Link kannst Du dann auf einer gesicherten Seite Deine Urkunde runterladen.

Die eIDAS-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates beschreibt die höchste Anforderung an einen qualifizierten Zeitstempel. Er belegt rechtssicher, dass Dein Dokument nach der Signatur nicht mehr verändert wurde. Somit ist die Hinterlegung bei einem Notar nicht mehr notwendig.

Deine Urkunde stellt sicher, dass Du ab dem Zeitpunkt ihrer Erstellung die Urheberschaft an Deinen Werken belegen kannst. Im Grunde genau das, was Du bei einem Notar oder Anwalt erhältst: Er beurkundet, dass eine bestimmte Person zu einem bestimmten Zeitpunkt bei ihm war. Der Prioritätsnachweis belegt vor Gericht somit das “ältere Recht”. Oft scheitern Prozesse daran, dass der Urheber keinen einwandfreien Nachweis vorweisen kann. Wähle deshalb den sicheren Weg und schütze jetzt Deine Musik.

Deine Urkunde ist garantiert fälschungssicher! Sie wird durch einen qualifizierten elektronischen Zeitstempel auf der Basis von Algorithmen der Bundesnetzagentur erstellt und bietet den rechtsverbindlichen Nachweis. Hier kannst Du unseren Qualifikationsstatus als qualifizierter Vertrauens-Dienstanbieter für elektronische Zeitstempel nach eIDAS einsehen.

Nein. Eine Änderung ist nach der Erstellung nicht mehr möglich, da der Nachweis den Zweck erfüllt, ein Werk zu einem bestimmten Zeitpunkt fälschungssicher zu dokumentieren. Ebenso darf die Musikdatei, die hochgeladen wurde, nicht mehr verändert werden. Andernfalls erlischt der Schutz.

Direkt nach der Bezahlung wird Deine Urkunde erstellt und von unseren Anwälten signiert. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, erhältst Du eine E-Mail mit einem speziellen Link, über den Du Deine Urkunden herunterladen kannst. Dieser Link ist nur für ein Zeitfenster von 72h online und zerstört sich danach von selbst.

Du hast zwei Möglichkeiten der Archivierung: Entweder Du speicherst Deine Urkunde eigenständig, auf einem von Dir gewähltem Medium, oder Du meldest Dich bei uns und wir archivieren Deine Urkunde auf unseren Sicherheitsservern. Unseren Service bieten wir Dir für 1,00 EUR pro Monat an, bei jährlicher Verrechnung. Hierzu meldest Du Dich bitte am besten telefonisch bei uns.

Bei einer Verletzung des Urheberrechts kann sich der Urheber sowohl strafrechtlich wehren als auch zivilrechtliche Ansprüche gegen den Verletzer geltend machen. Zunächst kann er Strafanzeige erstatten und Strafantrag stellen (§ 106 UrhG). Auf zivilrechtlichem Wege kann der Urheber gemäß den §§ 97 ff. UrhG den Verletzer unter anderem auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn diesem Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Des Weiteren hat der Urheber gemäß § 98 1 UrhG die Möglichkeit, die Vernichtung oder Unbrauchbarmachung der Vervielfältigungsstücke und der zur Herstellung bestimmten Vorrichtungen (§ 99 UrhG) oder, gemäß § 98 II UrhG, die Überlassung gegen angemessene Vergütung zu verlangen.

Das Urheberrecht entsteht im Augenblick der Schöpfung. In Europa giltst Du als Urheber, sobald Du ein Werk erschaffen hast. Nur musst Du das auch beweisen können. Dabei helfen wir Dir und Du erhältst eine fälschungssichere und rechtssichere Urkunde.

Da heutzutage neben ganzen Liedern auch kleine Teile von nahezu unbekannten Werken verwendet werden (sogenanntes Sampling), empfehlen wir Dir jedes Deiner Lieder professionell zu schützen. Songs die (noch) keine nennenswerte Reichweite erzeugen konnten und somit unter dem Radar der großen Bekanntheit fliegen, werden gerne als Ziel definiert. Gerne kannst Du Dir hierzu das obigen Beispiel von Jay-Z und Bruni Spoerri durchlesen. Hier ging es lediglich um einen sehr kleinen Auszug aus einem unbekannten Song von Spoerri.

Ganz Einfach: Du lädst Deine Werke hoch, gibst alle Infos zum Urheber ein, dann wird Deine Urkunde erstellt, von unseren Anwälten unterschrieben und Du bekommst eine Benachrichtigung per E-Mail zugeschickt. In dieser E-Mail findest Du einen speziellen Link, der nur für Dich sichtbar ist. Über diesen Link kannst Du dann auf einer gesicherten Seite Deine Urkunde runterladen.

Die eIDAS-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates beschreibt die höchste Anforderung an einen qualifizierten Zeitstempel. Er belegt rechtssicher, dass Dein Dokument nach der Signatur nicht mehr verändert wurde. Somit ist die Hinterlegung bei einem Notar nicht mehr notwendig.

Deine Urkunde stellt sicher, dass Du ab dem Zeitpunkt ihrer Erstellung die Urheberschaft an Deinen Werken belegen kannst. Im Grunde genau das, was Du bei einem Notar oder Anwalt erhältst: Er beurkundet, dass eine bestimmte Person zu einem bestimmten Zeitpunkt bei ihm war. Der Prioritätsnachweis belegt vor Gericht somit das “ältere Recht”. Oft scheitern Prozesse daran, dass der Urheber keinen einwandfreien Nachweis vorweisen kann. Wähle deshalb den sicheren Weg und schütze jetzt Deine Musik.

Deine Urkunde ist garantiert fälschungssicher! Sie wird durch einen qualifizierten elektronischen Zeitstempel auf der Basis von Algorithmen der Bundesnetzagentur erstellt und bietet den rechtsverbindlichen Nachweis. Hier kannst Du unseren Qualifikationsstatus als qualifizierter Vertrauens-Dienstanbieter für elektronische Zeitstempel nach eIDAS einsehen.

Nein. Eine Änderung ist nach der Erstellung nicht mehr möglich, da der Nachweis den Zweck erfüllt, ein Werk zu einem bestimmten Zeitpunkt fälschungssicher zu dokumentieren. Ebenso darf die Musikdatei, die hochgeladen wurde, nicht mehr verändert werden. Andernfalls erlischt der Schutz.

Direkt nach der Bezahlung wird Deine Urkunde erstellt und von unseren Anwälten signiert. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, erhältst Du eine E-Mail mit einem speziellen Link, über den Du Deine Urkunden herunterladen kannst. Dieser Link ist nur für ein Zeitfenster von 72h online und zerstört sich danach von selbst.

Du hast zwei Möglichkeiten der Archivierung: Entweder Du speicherst Deine Urkunde eigenständig, auf einem von Dir gewähltem Medium, oder Du meldest Dich bei uns und wir archivieren Deine Urkunde auf unseren Sicherheitsservern. Unseren Service bieten wir Dir für 1,00 EUR pro Monat an, bei jährlicher Verrechnung. Hierzu meldest Du Dich bitte am besten telefonisch bei uns.

Bei einer Verletzung des Urheberrechts kann sich der Urheber sowohl strafrechtlich wehren als auch zivilrechtliche Ansprüche gegen den Verletzer geltend machen. Zunächst kann er Strafanzeige erstatten und Strafantrag stellen (§ 106 UrhG). Auf zivilrechtlichem Wege kann der Urheber gemäß den §§ 97 ff. UrhG den Verletzer unter anderem auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn diesem Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Des Weiteren hat der Urheber gemäß § 98 1 UrhG die Möglichkeit, die Vernichtung oder Unbrauchbarmachung der Vervielfältigungsstücke und der zur Herstellung bestimmten Vorrichtungen (§ 99 UrhG) oder, gemäß § 98 II UrhG, die Überlassung gegen angemessene Vergütung zu verlangen.

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